Zusätzlich zahle die SUVA eine Rente von über CHF 6'000.00. Die in der Befragung grob berechneten CHF 11'000.00 monatlich kämen wohl hin, davon bezahle er aber CHF 5'000.00 zwecks Unterhalt für die Privatklägerin und die beiden Kinder direkt der Gemeinde (pag. 806 f. Z. 34 ff. und pag. 808 Z. 40 ff.). Ausgehend von den erhobenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den Angaben des Beschuldigten im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung geht die Kam-