Diese Strafe ist wiederum mit zwei Dritteln, ausmachend drei Tagessätze, zu asperieren. Die Gesamtgeldstrafe beläuft sich damit vorläufig auf 153 Tagessätze (90 Tagessätze + 60 Tagessätze + 3 Tagessätze). 25. Täterkomponenten Hinsichtlich der Täterkomponenten kann integral auf die vorstehenden Ausführungen zur Bestimmung der Freiheitsstrafe verwiesen werden. Die Täterkomponenten wirken sich auch auf die Gesamtgeldstrafe weder erhöhend noch mindernd aus.