22. Einsatzstrafe für die qualifizierte Verleumdung 22.1 Objektives Tatverschulden Was das objektive Tatverschulden anbelangt, kann sich die Kammer vollumfänglich den vorinstanzlichen Ausführungen anschliessen (pag. 635, S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte äusserte die Anschuldigungen gegen die Privatklägerin gegenüber zwei Personen, welche dem Berufsgeheimnis unterstehen, womit sich die Verbreitung in Grenzen gehalten haben dürfte.