Im April 2020 wurde die Ehe zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau rechtskräftig geschieden und die im Februar 2020 zwischen den Ehegatten abgeschlossene Scheidungskonvention gerichtlich genehmigt (vgl. Akten CIV ________). Gemäss der Scheidungskonvention befinden sich heute beide Kinder unter der alleinigen Sorge und Obhut der Privatklägerin (vgl. Akten CIV ________). Aufgrund eines erlittenen Unfalls arbeitet der Beschuldigte zurzeit nur noch Teilzeit als ________ (p. 551 Z. 32 ff., vgl. auch p. 129 Z. 379 ff.). Nebst monatlichen SUVA