Indes wiegt schwer, dass der Privatkläger wegen des Verhaltens des Beschuldigten nicht nur ihm, sondern auch seiner Mutter behördlich entzogen wurde und einige Wochen fremdplatziert werden musste, was für Kinder in der Regel mit grossen Trennungsängsten und psychischem Stress verbunden ist. Ebenfalls miteinzubeziehen ist sodann der Umstand, dass der Beschuldigte durch sein Verhalten den Privatkläger in einen schweren Loyalitätskonflikt stürzte, so dass sich dieser in der belastenden Lage sah, zwischen seinen Eltern entscheiden zu müssen.