Immerhin ging er dabei nicht sehr raffiniert vor. Beim Hören der Sprachnachrichten wird schnell klar, dass es sich um eine Inszenierung gehandelt haben muss. So stellte auch Polizist U.________ die Spontaneität der aufgenommenen Äusserungen des Privatklägers bereits nach der ersten Anhörung der Aufnahmen in Frage (vgl. Anzeigerapport vom 31. August 2017, pag. 6). Auch die gegen die Privatklägerin erhobenen Anschuldigungen an sich erscheinen durch die Art und Weise ihrer Konstruktion eher plump. Insgesamt fällt so eine gewisse Durchschaubarkeit der Machenschaften leicht mindernd ins Gewicht.