43 Delikte kommen jedoch in Anbetracht der fehlenden Vorstrafen und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten lediglich Geldstrafen in Frage (vgl. dazu Ziff. 16 nachfolgend). Gestützt auf eine konkrete Prüfung der zu erwartenden Strafe jedes einzelnen Tatvorwurfs erweist sich das neue Recht im Hinblick auf diese beiden Strafgruppen nicht als das mildere, so dass altes Recht zur Anwendung kommt.