die Beschuldigungen erhob, folgte er einem – wenn wohl auch nicht in allen Einzelheiten von Anfang an festgelegten – Plan und handelte insoweit systematisch. Wenngleich sich die unwahren Beschuldigungen des Beschuldigten nicht wie im Fall des verleumderischen Flugblatts an einen offenen Adressatenkreis richteten, so wurden sie doch von langer Hand vorbereitet, namentlich indem der Beschuldigte den Privatkläger über Monate hinweg bearbeitete. Mit seinem Vorgehen legte der Beschuldigte somit ein