Für die theoretischen Grundlagen (inkl. mittelbare Täterschaft) kann auf die korrekten Erwägungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 673 f., S. 34 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 10.3 Subsumtion Auch für die Subsumtion unter den objektiven Tatbestand kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 674 f., S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte gegenüber Q.________ (sowohl direkt als auch in mittelbarer Täterschaft) sowie gegenüber R.___