10. Verleumdung 10.1 Vorbemerkungen Gemäss Anklageschrift wird dem Beschuldigten primär Verleumdung (teilweise Anstiftung dazu), mehrfach begangen und eventualiter in der Absicht, planmässig den Ruf der Privatklägerin zu untergraben, vorgeworfen. Die Vorinstanz brachte diesbezüglich an der erstinstanzlichen Verhandlung wiederum einen Würdigungsvorbehalt an, indem sie alle Vorwürfe gemäss Ziff. I.4.1-4.3 der Anklageschrift und somit auch den Vorwurf der Anstiftung des Privatklägers zur Verleumdung als Handlungseinheit betrachtete.