9. Nötigung 9.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz brachte anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung auch in Bezug auf die beiden angeklagten Nötigungshandlungen einen Würdigungsvorbehalt an (einheitliche Betrachtung von Ziff. 3.1 und 3.2 der Anklageschrift als Handlungseinheit, pag. 534), leistete diesem Vorbehalt aber anschliessend im Urteil keine Folge, sondern verurteilte den Beschuldigten zu mehrfach begangener Nötigung im Sinne der Anklage.