303 StGB Für die theoretischen Grundlagen zur mittelbaren Täterschaft sowie zur falschen Anschuldigung nach Art. 303 StGB kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 666 ff., S. 28 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Tathandlung gemäss Art. 303 Abs. 1 StGB richtet sich gegen eine in Bezug auf die behauptete Straftat nichtschuldige Person; sie bildet das Tatobjekt. Nicht schuldig ist die Person, welche die strafbare Handlung nicht begangen hat.