Die dazu konstruierte Anschuldigung der Messerdrohung diente als Untermauerung der angeblichen mütterlichen, kriminellen Energie, nämlich dass sie nicht davor zurückschreckte, ihre eigenen Machenschaften mit Gewaltandrohung davor zu schützen, ans Licht zu kommen. Die Beeinflussung des Sohnes, die Anfragen und Deponierungen bei verschiedenen Behörden dienten alle ein und demselben Zweck, nämlich der Vorbereitung der letztendlich erfolgten Anzeigeerstattung durch den Beschuldigten selber bei der Polizei am 1. Juli 2017. Mit der Anzeigeerstattung an diesem Tag fand das Delikt seine Vollendung.