8. Falsche Anschuldigung 8.1 Vorbemerkungen Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 4. Juli 2019 Anstiftung zu falscher Anschuldigung, eventuell falsche Anschuldigung sowie versuchte Anstiftung zu falschem Zeugnis vorgeworfen (Anklageschrift Ziff. I.1, vgl. Ziff. 6 hiervor). Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung behielt sich die Vorinstanz vor, die Sachverhaltsvorwürfe gemäss Ziff. I.1. und I.2. rechtlich als Einheit, mithin als einfache statt mehrfache Anstiftung zur falschen Anschuldigung, eventuell falsche Anschuldigung, zu würdigen (pag. 534), was nicht zu beanstanden ist.