33 Vorwürfe gegen die Privatklägerin vom Beschuldigten konstruiert wurden. Um diese gegenüber Dritten zu äussern, instrumentalisierte der Beschuldigte seinen minderjährigen Sohn, den Privatkläger. Dieser hatte aufgrund seines jungen und kindlichen Alters, seiner geringen Erfahrung und seiner fehlenden Reife keinen eigenen Willen, sondern war seinem Vater vollständig unterlegen und wurde von diesem als Werkzeug benutzt. Der angeklagte Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.-I.5. ist erstellt.