Z. 600 ff.). Die angebliche Überwachung spielte aber wohl ein Jahr früher eine bedeutende Rolle, nämlich insofern, als der Beschuldigte den Privatkläger glauben liess, er [der Beschuldigte] habe die absolute Kontrolle über sein Leben und er [der Privatkläger] müsse gar nicht erst versuchen, ihn anlügen zu wollen, weil er aus der Überwachung stets die Wahrheit wisse. Damit schuf der Beschul-