Die angebliche Überwachung schüchterte den Privatkläger offensichtlich ein. Im Rahmen der vierten Befragung gab er zwar an, er habe seinem Vater nicht wegen der Drohung mit den Satelliten Folge geleistet und die Geschichte mit dem Geschlechtsverkehr erzählt, sondern weil dieser ihm gedroht habe, ihm oder der Mutter passiere etwas, wenn er nicht gehorche. Der Privatkläger sagte selber aus, der Satellit (wenn es überhaupt einen solchen gegeben habe) habe das mit der Mutter ja gar nicht sehen können, weil sie ja gar nichts zusammen gemacht hätten (pag. 95 Z. 600 ff.).