Durch diese Aussage des Privatklägers wird klar, dass der Beschuldigte seinen Sohn glauben machen wollte, er [der Beschuldigte] habe bei der Mutter zuhause Überwachungskameras oder Wanzen installiert. So gesehen erscheint nicht (mehr) abwegig, dass der Privatkläger eher geneigt war, diese Behauptung des Vaters zu glauben, als wenn es um echte Satelliten gegangen wäre. Die angebliche Überwachung schüchterte den Privatkläger offensichtlich ein.