Er sehe alles, was sie machen würden. Sein Vater habe ihm gesagt, er könne ihn nicht verarschen. Er habe dann seinen Vater gefragt, wie er diese Satelliten denn habe installieren wollen. Daraufhin habe ihm sein Vater geantwortet, er habe diese installiert, als sie [die Privatklägerin und die Kinder] ausser Haus gewesen seien. Der Privatkläger war der Meinung, er habe sie irgendwo beim Strom bzw. bei den Schaltern eingebaut (pag. 94 f. Z. 586 ff.). Durch diese Aussage des Privatklägers wird klar, dass der Beschuldigte seinen Sohn glauben machen wollte, er [der Beschuldigte] habe bei der Mutter zuhause Überwachungskameras oder Wanzen installiert.