Was die angebliche Verwendung des Beschuldigten von sogenannten Satelliten zur Überwachung des Privatklägers anbelangt, weist die Kammer vorab darauf hin, dass Letzterer von Beginn weg verstanden zu haben scheint, was der Beschuldigte damit meinte, nämlich nicht Satelliten, wie sie im Weltall eingesetzt werden, sondern eine Art Überwachungskamera innerhalb der Wohnung der Privatklägerin. Anlässlich seiner vierten Befragung vom 27. Juni 2018 bei der Jugendanwaltschaft gab der Privatkläger nämlich an, sein Vater habe ihm gesagt, er habe gesehen, dass er mit seiner Mutter Geschlechtsverkehr gehabt habe. Er sehe alles, was sie machen würden.