01:05:46). Insgesamt lassen diese Indizien darauf schliessen, dass die Vorwürfe gegen die Privatklägerin vom Beschuldigten und dem Privatkläger nicht gemeinsam erfunden wurden. Die Alternativhypothese ist zu verwerfen. Was die angebliche Verwendung des Beschuldigten von sogenannten Satelliten zur Überwachung des Privatklägers anbelangt, weist die Kammer vorab darauf hin, dass Letzterer von Beginn weg verstanden zu haben scheint, was der Beschuldigte damit meinte, nämlich nicht Satelliten, wie sie im Weltall eingesetzt werden, sondern eine Art Überwachungskamera innerhalb der Wohnung der Privatklägerin.