Und schliesslich spricht gegen ein gemeinsames Planen, dass der Privatkläger – wie bereits erwähnt und wie auch schon die Geschichte rund um die Beschneidung im Dezember 2016 zeigte – dem Beschuldigten komplett hörig war; im Zweifelsfall war er seinem Vater gegenüber loyal und nicht seiner Mutter. Er bestätigte dies der befragenden Jugendanwältin ein Jahr nach den Vorfällen auch selber, indem er erklärte, er würde heute nicht mehr alles machen, was sein Vater ihm sage. Er habe gemerkt, dass der Vater nicht immer die Wahrheit sage (pag. 90 ab Min. 01:05:46).