An Mädchen, geschweige denn am Thema Sexualität, war er nicht interessiert. Wichtiger als die Aufklärung eines Delikts war ihm zudem, wo er wohnt, ob und wann er in die Ferien darf, wie er seinen baldigen Geburtstag würde feiern können und wann alles wieder beim Alten sei. Es ist somit nur schwer vorstellbar, dass er sich aktiv mit dem Vater hätte zusammensetzen und aus eigenem Antrieb eine Geschichte (mit-)spinnen sollen. Wie die Vertretung der Privatklägerin oberinstanzlich zutreffend ausführte, ist zwar unbestritten, dass Kinder eine blühende Phantasie