Es gab somit keinen Grund für den Privatkläger, derartige Vorwürfe gegen seine Mutter auszudenken. Zum anderen ist kaum nachvollziehbar, wie der sexuell unerfahrene Privatkläger in Konspiration mit seinem Vater überhaupt gerade einen solchen sexuellen Komplott gegen seine Mutter hätte konstruieren und ausschmücken sollen. Dabei gilt sich nämlich in Erinnerung zu rufen, dass er damals vor allem daran interessiert war, mit seinem Bruder bzw. mit Kollegen draussen Fussball zu spielen und seine Cousins zu treffen. An Mädchen, geschweige denn am Thema Sexualität, war er nicht interessiert.