Diese seien aber vom Vater ausgegangen (pag. 98 Min. 45:45, nur auf der Videoaufnahme, nicht protokolliert). Als Zwischenfazit dieses Abschnittes kann gestützt auf die vorangehenden Ergänzungen zu den vorinstanzlichen Ausführungen festgehalten werden, dass auch nach Auffassung der Kammer sämtliche Indizien dafür sprechen, dass die konstruierten Vorwürfe gegen die Privatklägerin vom Beschuldigten stammen. Die Alternativhypothese, wonach der Privatkläger die Geschichte zusammen mit dem Beschuldigten erfunden haben soll, scheitert nach Überzeugung der Kammer aus folgenden Gründen: Zum einen hatte der Privatkläger überhaupt kein Motiv für einen solchen Vorwurf.