Aus dem Verhalten des Privatklägers seit dem 1. Juli 2017 lässt sich wiederum schliessen, dass er ein Junge ist, welcher nicht sehr lange lügen kann, er mit sich und seiner Umwelt ins Reinen kommen, es aber auch allen recht machen und niemanden verletzen möchte. So war er beispielsweise durchaus auch bereit, seinen eigenen Teil im Ganzen anzuerkennen, indem er bei seiner letzten Einvernahme auf entsprechende Frage hin aussagte, es stimme schon, er sei natürlich schon auch mitschuldig, dass er ins Heim gekommen sei, er habe ja schliesslich auch falsche Sachen über seine Mutter erzählt. Diese seien aber vom Vater ausgegangen (pag.