Die unverändert gute Beziehung zu seiner Mutter und die zunehmende Verschlechterung der Beziehung zu seinem Vater wie auch dessen hundertprozentige Schuldzuweisung an seinen Sohn und dessen Reaktion darauf sind – wie teilweise bereits ausgeführt – ebenfalls Indizien dafür, dass der Privatkläger auf der ganzen Linie von seinem Vater enttäuscht war. Aus dem Verhalten des Privatklägers seit dem 1. Juli 2017 lässt sich wiederum schliessen, dass er ein Junge ist, welcher nicht sehr lange lügen kann, er mit sich und seiner Umwelt ins Reinen kommen, es aber auch allen recht machen und niemanden verletzen möchte.