Er gab bzw. gibt seinerseits dem Vater die volle Schuld daran, dass er sechs Wochen in einem Heim untergebracht werden musste. Die unverändert gute Beziehung zu seiner Mutter und die zunehmende Verschlechterung der Beziehung zu seinem Vater wie auch dessen hundertprozentige Schuldzuweisung an seinen Sohn und dessen Reaktion darauf sind – wie teilweise bereits ausgeführt – ebenfalls Indizien dafür, dass der Privatkläger auf der ganzen Linie von seinem Vater enttäuscht war.