30 fragende Jugendanwältin konfrontierte ihn damit, dass sein Vater offenbar sage, er [der Privatkläger] lüge hundertprozentig und sei an allem schuld. Diese Aussage beschäftigte den Privatkläger sichtlich, er reagierte verärgert und frustriert darüber (pag. 94 ab Min. 1:24:59). Er gab bzw. gibt seinerseits dem Vater die volle Schuld daran, dass er sechs Wochen in einem Heim untergebracht werden musste.