Auch schon beim Vorfall vom 2. Dezember 2016 sagte der Privatkläger somit (im weiteren Sinne) gegen seine Mutter aus, indem er dem befragenden Polizisten gegenüber die Version seines Vaters bestätigte, wonach dieser die Mutter nicht geschlagen habe, sondern nur ihre Schläge und ihren Angriff abgewehrt habe. Selbst wenn dies tatsächlich der Fall gewesen sein sollte, fällt doch auf, dass er auch hier nicht die Partei seiner Mutter ergriffen hatte, wenn er damit gegen den Vater hätte gehen müssen. Es macht somit der Anschein, dass er im Zweifelsfall stets seinem Vater loyal ergeben war.