Der Beschuldigte erwähnte die angeblich sexuellen Übergriffe der Privatklägerin auf den Sohn jedoch mit keinem Wort, nicht einmal, als es um die Frage der Obhut ging. Aus Sicht der Kammer mutet dieses Verhalten mehr als seltsam an und entspricht keineswegs der Reaktion eines Elternteils, welches eben erst erfahren hatte, dass sein Kind möglicherweise sexuell misshandelt worden war. Dem aufgezeichneten Gespräch ist zudem auch nicht zu entnehmen, dass der Beschuldigte in irgendeiner Art und Weise bestürzt