Die Aufnahme trägt den Zeitstempel vom 27. Juni 2017, 09:00 Uhr, und dauert rund 26 Minuten. Gemäss Angaben des Beschuldigten erzählte ihm der Privatkläger spätestens am 26. Juni 2017 erstmals von den sexuellen Übergriffen seiner Mutter. Am nächsten Morgen, mithin am 27. Juni 2017 um 09:00 Uhr, traf der Beschuldigte seinen Anwalt, Rechtsanwalt H.________, und besprach mit diesem eine Stellungnahme der Gegenseite im Scheidungsverfahren. Der Beschuldigte erwähnte die angeblich sexuellen Übergriffe der Privatklägerin auf den Sohn jedoch mit keinem Wort, nicht einmal, als es um die Frage der Obhut ging.