_, welche ihm am Vorabend einen Termin für diese Zeit gegeben hatte. Am Donnerstag, 29. Juni 2017, erstellte der Beschuldigte mit seinem Sohn die dritte Sprachnachricht, meldete sich (auf Anraten von Rechtsanwalt H.________) am Freitag, 30. Juni 2017, bei der Kinderschutzgruppe und O.________, bei welchem er schliesslich auch noch vorbeigehen konnte. Ebenfalls an diesem Freitag erzählte der Privatkläger seinem Vater von den angeblichen Drohungen seiner Mutter mit dem Messer, woraufhin sich der Beschuldigte am Samstag, 1. Juli 2017, bei der Polizei meldete (vgl. zu allem pag. 811 f. Z. 13 ff).