er hätte ebenso gut bei der letzten Juniwoche bleiben können. Dieses Detail in der Aussage des noch jungen Privatklägers ist originär und nicht mit einer Strategie eines Kindes zu erklären. Viel wahrscheinlicher ist, dass der Privatkläger als 12- jähriger, nicht sehr rascher und intelligenter Junge, beim Lügen zeitlich näher bei der «Wahrheit» geblieben wäre, statt ein unnötiges zeitliches Vorkonstrukt zu basteln.