So hielt beispielsweise die Beiständin in ihrem Bericht eine Gefahr der Manipulation des Privatklägers sowie dessen Bruder durch den Beschuldigten und ein Weiterbestehen dieser Gefahr fest (pag. 521). Am 1. Juli 2017 gab der Beschuldigte an, sein Sohn habe eine Woche zuvor [also in der letzten Juniwoche] auf mehrmaliges Nachfragen zugegeben, seit dem 14. Februar 2017 täglich Geschlechtsverkehr mit seiner Mutter gehabt zu haben. Vorher sei er als bedrückt und verändert aufgefallen (vgl. pag. 104 f.). Der Privatkläger selber bestätigte diese zeitlichen Angaben anlässlich seiner ersten Befragung umfassend (er habe es dem Vater ca. ein bis zwei Wochen vorher gesagt, pag. 5 sowie pag.