27 nicht wieder nach Hause kommen wolle. Der Privatkläger meinte diesbezüglich weiter, V.________ komme unter Druck und antworte jeweils mit «ja», wenn der Vater ihn so frage (pag. 493 zweiter Absatz). Diese Aussagen des Privatklägers wurden durch V.________ gegenüber O.________ bestätigt und sind glaubhaft. V.________ gab zudem an, sein Vater habe ihm eingeschärft, er solle beim Gespräch mit O.________ sagen, er wolle zum Vater zurück (pag. 493, vierter Absatz).