Ein weiteres Indiz dafür, dass die Idee für die Anschuldigungen gegen die Privatklägerin vom Beschuldigten stammte, zeigt sich auch im Verhalten des Privatklägers bzw. in dessen Beziehung zu seinem Vater nach dem Vorfall und während des Strafverfahrens (vgl. diesbezüglich auch die Ausführungen zur zweiten Hypothese hiervor). Die (vorerst) begleiteten Besuche zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger fanden vom 6. September 2017 bis im Januar 2019 statt, danach stellte der Beschuldigte diese ein. Der Privatkläger äusserte am 21. Januar 2020 gegenüber der zuständigen Beiständin, er wolle keine Besuche mehr mit seinem Vater, weder begleitet noch an anderen Orten.