der ausreichend an informellen Besuchen und Begegnungen. Erst am 8. Januar 2020 meldete er sich dann wieder bei dieser und gab an, er wünsche sich mehr Kontakt und gemäss KESB sei für die Organisation die Beiständin zuständig (pag. 520). Mit Blick auf diese Ausführungen erscheint zumindest verdächtig, dass das plötzliche Interesse des Beschuldigten an der Wiederaufnahme des Kontakts zu seinen Kindern nach einem Jahr ohne Kontakt gerade einen Monat vor Abschluss der Scheidungsvereinbarung aufflammte.