Der Beschuldigte hatte angegeben, die Motivation der Privatklägerin, von der vorgesehenen alternierenden Obhut wegzukommen, sei Geld gewesen. Angesichts des Verhaltens des Beschuldigten gegenüber seinen beiden Söhnen (wenig Interesse während des Besuchsrechts, ein Jahr lang komplette Einstellung des Besuchsrechts) kann jedoch ebenso argumentiert werden, dass der Beschuldigte derjenige ist, dem es mit seinem Antrag um alternierende Obhut vor allem um Geld ging und nicht wirklich um die Kinder. Gleich verhielt er sich nämlich bereits bei der Beschneidung seiner Söhne (Vorfall vom 2. Dezember 2016):