Aussagen der Beiständin nicht gross nutzte. Trotzdem beantragte er am 11. April 2018 und damit nur wenige Wochen nach dem letzten Vorwurf der falschen Anschuldigung gemäss Anklageschrift behördlich die alternierende Obhut. Dieser Antrag wurde mit Entscheid vom 18. Mai 2018 abgewiesen (pag. 518). Der Beschuldigte stellte diesen Antrag nur neun Monate nachdem der Privatkläger seine Behauptungen widerrufen und seinen Vater als Anstifter bezichtigt hatte. Die alternierende Obhut war zwar nichts neues, da die Eltern diese bereits seit der Trennung im Jahr 2013 (ohne gerichtliche Vereinbarung) ein paar Jahre gelebt hatten.