Den gesamten Verfahrensakten lässt sich nämlich entnehmen, dass der Beschuldigte offensichtlich darüber verärgert war, dass die Privatklägerin ihn verlassen hatte. Deutlich wird dies beim Lesen der ersten Einvernahme des Beschuldigten bei der Polizei, wo er auf Frage, warum er den Privatkläger konkret auf seine Mutter angesprochen habe, angab, seine Frau [die Privatklägerin] habe wechselnde Männerkontakte. Manchmal flirte sie auch per Blickkontakt mit den Männern. Er denke, dass E.________ dies auch bemerkt habe. Er habe ein komisches Gefühl gehabt, dass sie mit der Zeit auch etwas mit dem Sohn anfangen könnte (pag. 104 Z. 54 ff.).