In dieser Zuspitzung des Konflikts gab es für den Beschuldigten somit hinlänglich Gründe, die Sache «selber in die Hand zu nehmen», um dem Scheidungsverfahren den entscheidenden Dreh zu geben. Zusätzlich fällt auf, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten in der Zeit von Ende 2016 bis zum Zeitpunkt der angeklagten Vorwürfe markant verschlechtert, so dass Rechtsanwalt H.________, der damalige Scheidungsanwalt des Beschuldigten, am 4. April 2017 ein Massnahmengesuch um Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge für die beiden Kinder von je CHF 810.00 auf CHF 420.00 und für den Ehegattenunterhalt von CHF 667.00 auf CHF 100.00 stellen musste