Aus dieser Aussage des Beschuldigten geht ein deutliches, zeitlich naheliegendes, mögliches Motiv für die Anstiftung des Privatklägers hervor: Der Beschuldigte erhoffte sich eine rasche Scheidung Ende 2016 mit der scheinbar entschiedenen alternierenden Obhut, was dann plötzlich (und wohl auch nicht zuletzt wegen der Vorfälle vom 2. Dezember 2016) dahinfiel. Oberinstanzlich bestätigte der Beschuldigte, im Februar 2017 sei man vor das Scheidungsgericht gegangen. Bis dahin seien beide damit einverstanden gewesen, man habe einen Plan wegen der Kinder gehabt bzw. ein geteiltes Sorgerecht [gemeint wohl alternierende Obhut] vereinbart. Auch die Liegenschaften seien hälftig aufgeteilt worden.