Die dritte Hypothese schliesslich basiert auf der Annahme bzw. der Überzeugung der Vorinstanz, wonach die Vorwürfe gegen die Privatklägerin vom Beschuldigten erfunden wurden. Dazu zieht die Kammer Folgendes in Erwägung: Wenige Monate vor den Tatvorwürfen gemäss Anklage gab es für den Beschuldigten offenbar einen bedeutsamen Einschnitt im Scheidungsverfahren. Am 9. Januar 2017 sagte er aus, die Scheidung hätte bereits im Dezember 2016 stattfinden sollen. Er habe dann plötzlich einen Brief vom Anwalt der Privatklägerin erhalten, wonach die Scheidung verschoben werde, da er unter anderem die Kinder beeinflusse. Die Privatklägerin wolle einfach besser dastehen bei der Scheidung und dem