Die Idee, überhaupt von Notizen zu sprechen, kam jedoch vom Befrager (pag. 72). Es ist somit nicht auszuschliessen, dass der Privatkläger lediglich darauf einstieg, um der Tatsache Nachdruck zu verleihen, dass der erfundene Vorfall nicht seine Idee gewesen sei und dass es diese Zettel in dieser Form nicht oder lediglich in einem anderen Zusammenhang gegeben hatte. Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, dass es sich bei der Erwähnung der pinken Post-it um ein originelles Detail handelt und der Privatkläger – wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ausführt (pag. 825) – auch einfach ein Blatt Papier hätte erwähnen können, wenn diese Tatsache von ihm erfunden worden wäre.