23 Im Zusammenhang mit den Sprachnachrichten fällt auf, dass der Privatkläger nicht spontan, sondern erst auf entsprechende Fragen hin etwas von pinken Zetteln, später zwei mittelgrossen Post-it, erzählte, die als Drehbuch für die Aufnahmen gedient haben sollen. Wie die Vorinstanz zu Recht feststellte, sagte der Privatkläger diesbezüglich widersprüchlich aus und es ist schwierig, eine erstellte Wahrheit herauszukristallisieren.