Nach Überzeugung der Kammer sprechen schliesslich auch die Audioaufnahmen eine deutliche Sprache. Der Privatkläger wirkt in diesen wie ein Schauspieler und der Beschuldigte – entgegen der Auffassung der Verteidigung – wie ein Regisseur. Ersterer muss hie und da wiederholen, was einem «Einüben» gleicht. Das Tatgeschehen wird auf den Aufnahmen durch den Beschuldigten mit äusserst suggestiven Fragen aus dem Privatkläger herausmodelliert, jedoch in einer derart plumpen und stereotypen Art und Weise, dass in keinem einzigen Moment der Eindruck einer Schilderung von authentisch Erlebtem entsteht.