Das Thema Sexualität fand er zum Zeitpunkt der Einvernahme sowie seinem Alter entsprechend offensichtlich unangenehm, sprach nicht gerne mit anderen Leuten darüber und interessierte sich – wie hiervor bereits ausgeführt – offensichtlich noch nicht dafür. Vor diesem Hintergrund wäre unter der Annahme, dass der Privatkläger von selbst ein Komplott gegen seine Mutter aufgebaut hätte, naheliegender gewesen, dass er einen anderen Vorfall wie beispielsweise Gewalt erfunden hätte, mithin etwas, was eher seinem Alter entsprochen hätte. Nach Überzeugung der Kammer sprechen schliesslich auch die Audioaufnahmen eine deutliche Sprache.