Bezeichnend ist immerhin, dass der Privatkläger nur äusserte, Angst vor seinem Vater bzw. dessen Reaktion zu haben, nicht jedoch vor derjenigen seiner Mutter, welche er immerhin mit schweren Vorwürfen verunglimpft hatte und welche das eigentliche Opfer in der ganzen Geschichte war. Anlässlich der vierten Befragung im Juni 2018 gab der Privatkläger sodann glaubhaft zu Protokoll, erst in der sechsten Klasse aufgeklärt worden zu sein. Heute wisse er, was Geschlechtsverkehr sei. Der Mann müsse seinen Penis bei der Frau reinstecken. Das könne er entweder in den Po, in die Vagina oder in den Mund. Das habe er damals aber nicht gewusst.