22 (pag. 823). Ebenso möglich und für die Kammer viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Privatkläger es deshalb mit der Angst vor seinem Vater zu tun bekam, weil er [der Privatkläger] vom diktierten «Plan» abgewichen war. Bezeichnend ist immerhin, dass der Privatkläger nur äusserte, Angst vor seinem Vater bzw. dessen Reaktion zu haben, nicht jedoch vor derjenigen seiner Mutter, welche er immerhin mit schweren Vorwürfen verunglimpft hatte und welche das eigentliche Opfer in der ganzen Geschichte war.